Produktinformationen zum "Aries Schachtelhalm Extrakt Compositum zur Kräftigung von Pflanzen 250 ml"
Die Abkochung aus Ackerschachtelhalm und weiteren Pflanzenauszügen unterstützt die pflanzeneigenen Abwehrkräfte gegen Schädlinge wie Pilze und Insekten. Der Hausgärtner kann ohne die zeitaufwendige Zubereitung des Extrakts die Vorteile des traditionellen Mittels nutzen.
Produktmerkmale
- Bewährtes Pflanzenstärkungsmittel in verstärkter Formulierung für eine schnelle und intensive Wirkung
- Unterstützt die pflanzeneigenen Abwehrkräfte gegen Schadpilze und Insekten
- Hoher Kiesel- und Schwefelgehalt sowie wichtige Mikronährstoffe
Anwendung
Ab Knospenaufbruch bis in den Herbst zur Vorbeugung gegen witterungsbedingte Schäden oder Schwächeerscheinungen.
Anwendungsmenge: 2–5 % zum Gießen oder Spritzen (20 - 50 ml auf 1 l Wasser) alternativ: Dosierung bei feuchter Witterungslage 0,5 % alle 5 Tage. Gegossen wird mit feiner Brausetülle. Gespritzt wird mit wenig Druck, gut feucht, auch auf Blattunterseiten.
Anwendungszeit: ab Bodenerwärmung im Frühjahr bis Sommermitte auf Beete und in Saatrillen. Vom Knospenaufbruch bis Herbst auf alle grünen Pflanzenteile. Anwendung auf allen Pflanzen, bei denen mit Insekten- und Raupenbefall zu rechnen ist.
Tageszeit
Die Verwendung von Ackerschachtelhalm als Gießwasser oder als Sprühbehandlung unterstützt die pflanzeneigenen Abwehrkräfte gegen Schadpilze und Insekten. Die Anwendung des Ackerschachtelhalms als Gießwasser sollte vorzugsweise an sonnigen Tagen vormittags erfolgen und alle 2–3 Wochen wiederholt werden. Die Anwendung als Sprühbehandlung sollte ebenfalls alle 2–3 Wochen auf trockenen Pflanzen durchgeführt werden (bitte nicht bei starkem Sonnenschein). Bei geschwächten Pflanzen kann die Behandlung an drei Tagen hintereinander durchgeführt werden, mit einer Wiederholung nach einer Woche.
Hinweise
Produkt nicht zum Verzehr geeignet.
Nur als Pflanzenstärkungsmittel entsprechend der Anwendungshinweise benutzen.
Zugelassen für den ökologischen Landbau gemäß Anhang II VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2008 (Produkte und Nebenprodukte pflanzlichen Ursprungs).
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