Produktinformationen zum "Aries Kräuterdünger 250 ml"
Sichere dir gesunde und aromatische Kräuter im Haus, Garten oder auf dem Balkon mit unserem organischen NPK-Dünger. Hergestellt aus rein pflanzlichen Rohstoffen, bietet er deinen Kräutern eine ausgewogene Nährstoffzufuhr. Die ausgewogene Kombination von Nährstoffen fördert nicht nur die Gesundheit deiner Pflanzen, sondern auch die Mikroorganismen in der Erde.
Produktmerkmale
- Düngung & Pflanzenstärkung
- Schnell verfügbare Nährstoffe
- Fördert die Mikroorganismen in der Erde
- Nährstoffkombination für prächtige Blütenbildung
Zusammensetzung
Ausgangsstoffe: 100 % pflanzliche Stoffe aus der Landwirtschaft. Nebenbestandteile: 0,5 % Schwefel, wasserlöslich (S), 1,0 % Magnesium (MgO), 32,0 % organische Substanz. Enthält Mittel zur Stabilisierung. Organischer NPK-Dünger 3–2,5-5, flüssig unter Verwendung von pflanzlichen Stoffen 3,0 % Gesamtstickstoff (N) 2,5 % Gesamtphosphat (P2O5) 2,5 % wasserlösliches Phosphat (P2O5) 2,5 % neutral-ammoncitratlösliches Phosphat (P2O5) 5,0 % Gesamtkaliumoxid (K2O)
Verwendungs- und Verarbeitungshinweise
Erreiche optimale Wachstumsbedingungen für deine Kräuter mit unserem Dünger. Verwende 5 ml auf 1 Liter Wasser und gut umrühren. Verwende diese Lösung einmal pro Woche für stark zehrende Pflanzen wie Liebstöckel und Zitronenmelisse, einmal pro Monat für schwach zehrende Pflanzen wie Basilikum, Rosmarin, Thymian und Ysop und alle 14 Tage für alle anderen Pflanzen. Verzichte auf die Düngung im Winter, wenn deine Kräuter kaltgestellt sind. Bitte beachte, dass unser Dünger nicht für Hydrokulturen geeignet ist.
Rechtliche Hinweise
Es ist wichtig, die angesetzte Düngerlösung innerhalb von 24 Stunden zu verbrauchen, da bei längerer Lagerung unangenehme Gerüche durch natürliche Zersetzungsprozesse entstehen können. Obwohl es sich hierbei um ein Naturprodukt handelt, hat es bei bestimmungsgemäßer Anwendung keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser oder den Naturhaushalt. Es ist auch für den ökologischen Landbau gemäß der Anlage II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 (Produkte und Nebenprodukte pflanzlichen Ursprungs) zugelassen.
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